Endbenutzer-Lizenzvertrag MobileAccess von Securiton AG
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig und vollständig durch.
Wichtiger Hinweis: Durch das Herunterladen und/oder die Nutzung der APP von Securiton bestätigen Sie, dass Sie diese Vertragsbedingungen gelesen und verstanden haben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Alle Rechte an der MobileAccess Applikation (nachfolgend APP) liegen bei der Securiton AG (nachfolgend Securiton). Eine Nutzung dieser von Securiton angebotenen APP (inkl. Trusted Service und LEGIC Mobile Software Development Kit der LEGIC Identsystems AG) ist ausschliesslich aufgrund dieser Vereinbarung zulässig.
1 Geltungsbereich
Dies ist ein Endbenutzer-Lizenzvertrag zwischen Ihnen (Nutzer) und der Securiton (Anbieter/Lizenzgeber) für die Nutzung der APP von Securiton. Die APP bieten dem Nutzer die Möglichkeit, das Zutrittskontrollsystem von Securiton über ein mobiles Endgerät zu nutzen.
Der vorliegende Lizenzvertrag bestimmt die Bedingungen für die Nutzung der APP der Securiton. Die nachstehenden Bestimmungen gelten auch für alle Aktualisierungen/Upgrades und Programmänderungen für die von Securiton zum Download bereitgestellte APP, sofern diese nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind. In letzterem Fall gelten ausschliesslich die Bestimmungen der für die jeweilige Aktualisierung/Upgrade oder Programmänderung geltenden Vorschriften.
2 Vertragsbeginn
Durch das Herunterladen und/oder die Nutzung der APP von Securiton bestätigt der Nutzer, dass er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Der Vertrag tritt mit Beginn des Herunterladens in Kraft. Wir bitten die Nutzer, den nachfolgenden Text vorher
vollständig und aufmerksam durchzulesen.
3 Urheberrecht und Eigentum
Securiton ist Inhaber sämtlicher Urheber- und sonstiger Immaterialgüterrechte an der APP. Sie verfügt über alle Eigentumsrechte an der APP. Die Eigentumsrechte der Securiton an der APP bleiben von der Lizenzierung unberührt. Es werden lediglich die in Ziff. 5 aufgeführten, eingeschränkten Nutzungsrechte an der Software gewährt.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben der Securiton vorbehalten.
4 Nutzungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Nutzung der APP von Securiton sind, dass der Nutzer über einen Internet-Zugang sowie ein kompatibles, mobiles Endgerät verfügt, welches für gewisse Anwendungen BLE (Bluetooth Low Energy) -fähig sein muss.
Die Nutzung der APP ist nur bei gleichzeitiger Nutzung der 3rd Party Cloud Plattform LEGIC Connect und einer Connectivity-Lösung über das Zutrittskontrollsystem der Securiton möglich.
5 Lizenzeinräumung
Securiton gewährt dem Nutzer das persönliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare Recht, die APP herunterzuladen, auf einem einzelnen zugelassenen mobilen Endgerät zu installieren, dessen Eigentümer der Nutzer ist bzw. das der Kontrolle des Nutzers unterliegt, und
diese vereinbarungsgemäss zu nutzen.
Die APP enthält Open Source Software (OSS) oder ähnlichen Fremdcode. Diese sind in der InfoSektion der APP aufgelistet. Die vorliegenden Bedingungen beschränken die Rechte, die dem Nutzer in den Endbenutzer-Lizenzbedingungen der OSS eingeräumt werden, nicht.
6 Daten der Nutzer
Securiton ist berechtigt, die von ihren Produkten generierten und vom Nutzer eingegebenen Daten, wie z.B. E-Mailadresse und Mobilfunknummer zu verwenden. Sämtliche Daten die Securiton erhält, werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) behandelt.
Durch die Nutzung der APP stimmt der Nutzer der Bearbeitung der Daten durch die Securiton zu einem oder mehreren der nachfolgenden Zwecke zu:
- Analyse und Wartung
- Konfigurationsmanagement
- Analyse des Kundenverhaltens und Optimierung unserer Angebote
- Bereitstellung und Verkauf unserer Dienstleistungen und Produkte
- Abwicklung der Verträge
- Bereitstellung, Administration und Durchführung der Kundenkommunikation
Securiton ist darüber hinaus berechtigt, diese Daten und Informationen zu speichern, zu verarbeiten, zu übermitteln, zu nutzen, anzupassen, zu bearbeiten, zu sammeln, zu analysieren, auszuwerten ohne dass es einer zusätzlichen ausdrücklichen Einwilligung des Kunden bedarf, immer unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von Securiton AG.
Alle Daten werden in mindestens zwei (2) unabhängigen Regionen auf dem Gebiet der Schweiz und/oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) gespeichert, die von einem externen Auftragnehmer (LEGIC) von Securiton betrieben werden.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Anlagenbetreiber die Registrierung über eine Mobilfunknummer für seine Nutzer wählt, so dass die Zweiweg-Authentifizierung per SMS erforderlich ist. In diesen Fällen erfolgt die Registrierung über LEGIC Connect unseres Systemlieferanten LEGIC. Das jeweilige Token für die Registrierung bzw. Anmeldung wird über die Drittanbieter Twilio und Vonage versendet und die Mobilfunknummer mit dem Token zusätzlich von Twilio bzw. Vonage an deren Host-Standort in den USA gespeichert.
Der Nutzer hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von Securiton über ihn gespeicherten Daten zu verlangen, z.B. zu deren Herkunft, zu den Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden, und über den Zweck der Speicherung. Es kann die Berichtigung sowie die Löschung der Daten verlangt werden, sofern nicht gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Sofern der Nutzer die Einwilligung zur Nutzung seiner Daten bereits erteilt hat, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies führt zur Löschung seiner Daten, sofern nicht rechtliche Gründe diesem entgegenstehen. In diesem Fall sperrt Securiton die Nutzerdaten, dass sie nur noch für die rechtlich notwendigen Zwecke genutzt werden können. Die Nutzer können sich bei Fragen zur Bearbeitung der Daten an den Support wenden. Um Missbrauch vorzubeugen, ist einer Selbstauskunft ein Identifikationsnachweis (Ausweiskopie) beizulegen; diese Anfragen beantworten wir nur schriftlich. Im Übrigen gilt die Securiton Datenschutzerklärung auf der Homepage der Securiton (https://www.securiton.ch/datenschutz).
7 Pflege und Support
Securiton wird nach eigenem Ermessen Updates für die APP erstellen und zugänglich machen. Führt der Nutzer die von Securiton zur Verfügung gestellten Updates nicht durch, kann Securiton die Funktionsfähigkeit der APP nicht gewährleisten.
8 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer darf nicht
- mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstossen
- Urheberrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Eigentumsrechte verletzen
- nicht gegen einschlägige Vertragsbestimmungen Dritter verstossen.
Der Nutzer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Anwendung und das mobile Gerät mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln, und dabei bedenken, dass die Anwendung und das Gerät für potenziell kritische Funktionen verwendet werden können, zum Beispiel für den Zutritt zu geschlossenen Bereichen, Wohn- und/oder Geschäftsräumen sowie sonstigen vergleichbaren Bereichen, und dass jede unbefugte Nutzung der Anwendung schwerwiegende Folgen haben kann.
Falls es dem Nutzer nicht mehr möglich sein sollte, auf das mobile Gerät zuzugreifen und es zu benutzen, muss er dies dem Inhaber des Kontos (typischerweise dem Anlagenbetreiber) unverzüglich melden und sich von ihm oder einer anderen berechtigten Stelle ein alternatives Zutrittsmedium aushändigen lassen.
Der Nutzer hat das Betriebssystem auf seinem mobilen Endgerät und Internet-Router / -Firewalls auf dem aktuellen und sicheren Stand zu halten. Der Nutzer ist weiter verpflichtet, die zur Sicherung seines mobilen Endgerätes und seines Computers oder Netzwerks gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine regelmässige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle und aktualisierte Schutzsoftware zur Abwehr von Viren und Malware einzusetzen.
Der Nutzer ist verpflichtet, PINs und Passwörter geheim zu halten sowie den Missbrauch und unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Weiter ist der Nutzer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Produkte von Securiton nicht frei zugänglich sind, damit diese von unberechtigtem tatsächlichem Zugriff geschützt sind.
Datensicherheit bei der Nutzung der APPs: Der Nutzer ist für den Schutz der eingegebenen Daten selbst verantwortlich. Securiton empfiehlt, die Betriebssystemfunktion zur Synchronisation von APP-Daten abzuschalten und eine sichere Gerätesperre einzurichten.
Der Nutzer versichert und gewährleistet, dass er sich nicht in einem Land befindet, über welches die US-amerikanische Regierung ein Embargo verhängt hat, oder welches die US-amerikanische Regierung als «Terroristen-unterstützendes Land» klassiert hat und, dass er nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-Regierung vermerkt ist.
9 Rechtsmängel
Securiton gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der APP durch den Nutzer keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet Securiton dadurch Gewähr, dass sie dem Nutzer nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der APP verschafft.
Der Nutzer unterrichtet Securiton unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheberoder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Nutzer ermächtigt Securiton hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange Securiton von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Nutzer von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Securiton anerkennen. Securiton wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Nutzer von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Nutzers (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
10 Gewährleistungsbeschränkungen
10.1 Verfügbarkeit
Securiton arbeitet daran, um die Zurverfügungstellung einer mittleren Verfügbarkeit, der von Securiton verantworteten Komponenten (LEGIC Connect) von jeweils 99.9% im Jahresdurchschnitt auf dem produktiven Dienst zu erreichen. Securiton kann aber nicht garantieren, dass die Nutzung unterbrechungsfrei erbracht wird und jederzeit frei von Fehlern ist. Sobald Securiton ein Fehler bekannt wird, wird sich Securiton jedoch bemühen, diese innerhalb einer angemessenen Frist nach «best effort» zu beheben. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund üblicher Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen bei Providern oder Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Hierfür übernimmt Securiton keine Gewährleistung.
Securiton übernimmt keine Verantwortung für die Internetverbindungen und mobilen Endgeräte und Netzwerkkomponenten des Nutzers, die jedoch Voraussetzung für die störungsfreie Nutzung der APP sind.
10.2 Kostenlose APP: Keine Gewährleistung
Die APP wird durch Securiton dem Nutzer auf der Grundlage vom «Ist-Zustand» («as is») ohne jegliche Pflege und Support zur Verfügung gestellt.
Securiton übernimmt keinerlei Gewährleistungen, einschliesslich der stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, dem Nichtvorhandensein von Mängeln in Bezug auf die kostenlose APP, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
10.3 Kommerzielle APP: Sachgewährleistung
10.3.1 Umfang
Securiton gewährleistet, dass die APP bei vertragsgemässer Nutzung während der Gewährleistungsfrist die in den App-Stores und/oder in der Anwenderdokumentation beschriebenen Funktionen erfüllen. Andernfalls liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel der Software vor (nachfolgend der «Mangel»). Der Nutzer anerkennt aber, dass Funktionsstörungen der Software auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.
Die Gewährleistungsfrist für die APP beträgt 24 Monate ab dem ersten Herunterladen und/oder der ersten Nutzung durch den Nutzer.
10.3.2 Rügeobliegenheiten
Der Nutzer muss gegenüber Securiton einen Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung, jedoch spätestens innert 10 Kalendertagen ausreichend dokumentiert und schriftlich rügen.
10.3.3 Mängelbehebung
Während der Gewährleistungsfrist vertragsgemäss gerügte Mängel der Software werden nach Wahl von Securiton durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Als zulässige Nachbesserung gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung eines Mangels.
Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch dann fehl, ist der Nutzer berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts durch den Nutzer endet sein Nutzungsrecht an der APP. Eine allenfalls erhobene Lizenzgebühr wird dem Nutzer zurückerstatte
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Nutzers (einschliesslich des Rechts auf Herabsetzung der Lizenzgebühr oder auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3.4 Grenzen
Securiton ist der Gewährleistungspflicht in dem Umfange entbunden, als ein Mangel der APP auf nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
Die in der Anwenderdokumentation oder sonstigen Unterlagen (inkl. App-Stores) von Securiton enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, ausser sie werden von Securiton ausdrücklich und schriftlich als Zusicherungen bezeichnet.
11 Haftung
Für direkte oder unmittelbare Schäden haftet jede Partei gegenüber der anderen Partei nur bis zum Betrag der in Rechnung gestellten Jahresgebühr der jeweiligen APP. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
Vorbehalten bleibt die Haftung der Parteien für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Ebenfalls vorbehalten bleiben Ansprüche aus der Produktehaftpflicht.
12 Dauer und Beendigung
Der Lizenzvertrag ist auf unbestimmte Zeit gültig. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die im Rahmen dieses Lizenzvertrages eingeräumten Nutzungsrechte überschritten wurden oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in anderer Weise verletzt wurden und eine Fortsetzung des Lizenzvertrages aus diesem Grund nicht von Securiton zu erwarten ist.
Im Falle der Beendigung dieses Vertrages wird die Nutzung der APP unverzüglich eingestellt und die Software, sowie deren Kopien, endgültig gelöscht.
13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern.
Im Zweifelsfall oder vor Gericht gilt der deutsche Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Securiton.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Zuletzt aktualisiert am: 21.06.2024
Securiton AG
Alarm- und Sicherheitssysteme
Hauptsitz
Alpenstrasse 20, 3052 Zollikofen
Schweiz
Telefon +41 (0)58 910 50 50
Ein Unternehmen der Securitas Gruppe Schweiz
SQS-Zertifikat ISO 9001, 14001 & 45001
www.securiton.ch